Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ASE GmbH Germany, Schwedenstraße 24 in 85051 Ingolstadt.

Gültig ab 1.2.2011

Unser Angebot richtet sich an industrielle Serienfertigung. Kein Verkauf an Privat­personen. Kein Verkauf von Einzel­teilen oder Kleinmengen.

1 Geltungsbereich

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verkaufsbedingungen (nachfolgend AGBVB) der ASE GmbH (nachfolgend ASE genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen und besonders Einkaufsbedingungen von Käufern erkennen wir nicht an, es sei denn, daß wir seiner Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers Aufträge bestätigen und erfüllen.

b) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen an uns bis zur Geltung unserer neuen Verkaufsbedingungen.

c) Als Auftragsbestätigung und Einwilligung in Geschäftsbedingungen von Käufern gilt nur eine schriftliche Auftragsbestätigung von ASE. Aus der Teilnahme an einem automatisierten und datentechnischen Bestellwesen geht niemals eine Einwilligung in Einkaufsbedingungen hervor.

2 Vertragsabschluß

a) Angebote, Bestätigungen, Bestellungen, Abschlüsse, Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

b) Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluß bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

c) Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsabschluß, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel sowie Nebenabreden jeder Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

d) Bestellungen, Bestelländerungen, Lieferabrufe und alle anderen Änderungen am Vertrag gelten niemals als bestätigt, wenn ASE ihnen nicht in einer vom Vertragspartner vorgegebenen Frist widerspricht. Schweigen gilt niemals als Bestätigung.

e) Bestätigungen über ein elektronisches Bestätigungssystem des Bestellers gelten nicht als verbindlich. Verbindlich ist nur eine schriftliche Auftragsbestätigung, die von ASE per E-Mail, Fax oder brieflich zugestellt wird.

f) Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

g) Nimmt der Besteller die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.

h) Angebote gelten, wenn in ihnen keine andere Gültigkeit vermerkt ist, drei Monate ab Ausstellungsdatum.

i) Der Kaufvertrag kommt nur durch die Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Zusagen zu Bestellungen sind ungültig.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

a) Für die Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung abgegebenen Preise.

b) Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung oder Erhöhung der Frachtkosten etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.

c) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

d) Die Kosten für jede Änderung der Zustellung trägt der Besteller. Das gilt auch, wenn ASE die gewünschte Änderung zwar bestätigt, aber nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, selbst daraus entstehende Kosten zu übernehmen.

e) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungslegung fällig und ohne Abzug zu bezahlen.

f) Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

g) Es wird kein Skonto gewährt.

h) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haften wir nicht.

i) Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt auf die Abnahme zu bestehen und bei nicht anderweitig veräußerbarer Ware (Sonderanfertigungen) alle angefallenen Herstellungs- und Versandkosten in Rechnung zu stellen.

j) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

4 Lieferfrist

a) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

b) Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

c) Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Käufer erkennt an, daß Warenbestellungen meist in Asien erfolgen und es bedingt durch die räumliche und kulturelle Distanz zu Verzögerungen kommen kann, die ASE nicht vorhersehen oder beeinflussen kann.

d) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ( z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt.

Dies betrifft ausdrücklich auch Entscheidungen und Transportverzögerungen, die das Transportunternehmen oder eine andere am Transport beteiligte Instanz entscheidet (hierzu zählen Verzögerungen durch Warenumlenkung, Zwischenstops, kurzfristig notwendige Änderungen der Transportwege und -arten, Warenstau bei Umladung, Verzollung oder ähnlichem).

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerung sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in diesem Fall für die Restlieferung um 2 Monate nach Wegfall des Lieferhindernisses.

Die Haftung der ASE für die Lieferverzögerung oder einer daraus erwachsenden Vertragskündigung ist ausgeschlossen.

e) Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, bestehen Schadenersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

f) Jede Art von Konventionalstrafe bei Lieferverzug ist ausgeschlossen.

5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Wareneingangs und Qualitätsprüfung

a) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

b) Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

c) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verläßt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

d) Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an ASE trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der ASE sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.

e) Der Kunde ist verpflichtet, alle Waren vollständig und nicht nur stichprobenartig sofort nach Empfang zu prüfen. Für anfallende Kosten, die dadurch entstanden sind, daß gelieferte Teile ungeprüft weiterverarbeitet und/oder eingebaut (z.B. festlöten) worden sind, ist eine Haftung durch ASE ausgeschlossen.

6 Lieferabrufe und Serienaufträge

a) Lieferabrufe mit vom Käufer gewünschten Lieferdatum erkennen wir nur schriftlich, ausdrücklich und persönlich unterschrieben in einer von ASE ausgefertigten Bestätigung an. Sämtliche Handlungen von ASE innerhalb eines datentechnisch automatisierten Bestellsystems gelten nicht als solche Bestätigung. Zusatzbedingungen in Lieferabrufen, wie Schadensersatzandrohungen bei Überschreiten des darin genannten Liefertermins, die der Käufer als geltend voraussetzt, wenn Ihnen nicht schriftlich widersprochen wird, werden von ASE grundsätzlich zurückgewiesen. Diese Zurückweisung gilt auch dann grundsätzlich, wenn ASE zwar den Lieferabruf selbst gemäß Vertrag annimmt und bearbeitet, den Zusatzbestimmungen jedoch nicht schriftlich widerspricht.

b)Lieferfristen aus früher bestätigten oder eingehaltenen Lieferabrufen gelten nicht ohne erneute schriftliche Bestätigung für zukünftige Lieferabrufe.

7 Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offene Forderung um 25%, so wird ASE auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freigeben. Das Übersteigen der offenen Forderungen um 25% hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.

b) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

c) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Sinne des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

d) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die andere Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilig Miteigentum zu übertragen.

e) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Dies gilt nicht für den Fall, daß sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber ASE in Verzug befindet. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung oder allen sonstigen Rechtsgründen (Versicherung / unerlaubte Handlung) in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet auf das Eigentum von ASE hinzuweisen, und diese umgehend zu unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware weitestmöglich abzuwehren.

f) Technische Zeichnungen, Illustrationen, Fotos und Beschreibungen von Waren unterliegen dem Urheberrecht und gelten als vertraulich zwischen ASE und Käufer. Technische Zeichnungen, Illustrationen, Fotos und Beschreibungen von Waren dürfen nicht verändert oder ohne Erlaubnis an Dritte weitergegeben werden. Bei Verletzung des Nutzungsrecht urheberrechtlich geschützter Dokumente werden 3000 Euro zzgl. MwSt fällig. Weitere Ansprüche sind damit nicht abgegolten.

8 Gewährleistung und Haftungsausschluss

a) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend §§ 377, 387 HGB.

b) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache bekannt wird, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Falle eines Datenverlustes kann ASE keinesfalls haftbar gemacht werden. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das Gerät bzw. Teil versehen mit einer genauen Fehlerbeschreibung, den Angaben der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung in der Originalverpackung an ASE zu senden. Ohne diese Mitwirkung kann sich die Wandlung, Nachbesserung oder Minderung verzögern. Stellt sich bei der Überprüfung die Fehlerfreiheit des Gerätes oder Teiles heraus, so ist der Käufer verpflichtet eine Aufwandsentschädigung von Pauschal 100 Euro zuzüglich Portokosten zu entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt wird. ASE bleibt vorbehalten, einen darüber hinaus gehenden Aufwand zu berechnen und geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.

c) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

d) Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9 Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

a) ASE kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheiten abhängig machen.

b) Wenn ASE vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

10 Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschuldens, Verschulden bei Vertragsabschluß oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen haftet ASE nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11 Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

a) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Ingolstadt vereinbart.

b) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Ingolstadt vereinbart, wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

c) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

d) Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit ASE gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.